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Alexander Fröhlich

Zur Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens

Wir diskutieren.

Spätestens ein Jahr nach der nächsten Bundestagswahl soll es einen Mitgliederentscheid der Bundespartei darüber geben, ob wir die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) zum programmatischen Ziel erheben. Die BAG Grundeinkommen hat in diesem Zusammenhang ein emanzipatorisches linkes BGE-Konzept vorgelegt, das unter www.die-linke-grundeinkommen.de zu finden ist.

BGE-Modelle gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie hoch das BGE sein, wie es finanziert werden und ob mit seiner Einführung zugleich – entweder sofort oder schrittweise – alle Sozialleistungen abgeschafft werden sollen.

Die BAG Grundeinkommen schlägt ein existenz- und teilhabesicherndes, pfändungsfrei gestelltes BGE in einer monatlichen Höhe von 1.180 Euro je Erwachsenem und 590 Euro je Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Kaufkraft von 2017) vor. Anspruchsberechtigt soll jeder Mensch mit Hauptwohnsitz in Deutschland sein. Die Finanzierung soll durch eine Sozialdividende oder (alternativ) eine Negative Einkommenssteuer erfolgen. Beide Finanzierungsvarianten werden vorgestellt und unterscheiden sich nur unwesentlich voneinander. Ferner sollen alle Anspruchsberechtigten den ÖPNV bundesweit gebührenfrei nutzen dürfen. Zudem soll es gegebenenfalls einen Anspruch auf ein an die Mietentwicklung angepasstes, individuelles, an der Bruttowarmmiete orientiertes Wohngeld geben. Durch bestimmte Lebenslagen bedingte Mehr- und Sonderbedarfe sollen bedarfsdeckend geltend gemacht werden können.

Das klingt wirklich klasse. Doch wird das Parlament eines als »ideeller Gesamtkapitalist« auftretenden bürgerlichen Staates niemals ein solches existenz- und teilhabesicherndes BGE einführen. Dadurch würde ja der für die überwiegende Mehrheit der (produktionsmittellosen) Bürger*innen objektiv bestehende Zwang zum Verkauf ihrer Arbeitskraft entweder erheblich gemindert oder – bei genügsamer Lebensweise – sogar vollkommen abgeschafft. Die kapitalistische Ökonomie basiert aber auf der ausreichenden Verfügbarkeit preisgünstiger lohnabhängiger Arbeitskraft. Mit einem BGE in teilhabesichernder Höhe würde ihr die Geschäftsgrundlage entzogen.

Denkbar und wahrscheinlich ist es allenfalls, dass unter dem Label des BGE so etwas wie ein verbessertes Hartz IV ohne Sanktionen eingeführt würde, um die wachsende Zahl der für die endlose Selbstverwertungsbewegung des Kapitals nicht mehr benötigten, überflüssig gewordenen Arbeitskräfte auf niedrigstem materiellen Niveau ruhig zu stellen. Das wäre zwar durchaus ein gewisser Fortschritt, aber beileibe kein sozialpolitischer Quantensprung. Statt uns utopischen Forderungen zu verschreiben, die im Kapitalismus nicht umsetzbar sind, sollten wir unsere politische Energie auf die aus sozialen wie ökologischen Gründen dringend erforderliche Überwindung des Kapitalismus durch eine globale, gemeinwohlorientierte, ökologische Produzent* innendemokratie konzentrieren, die die gesellschaftlich notwendige Arbeit und ihren Ertrag gerecht verteilt, zugleich aber die massive Senkung von Produktion und Konsumtion auf ein ökologisch vertretbares Maß propagiert.

Solange uns die Verwirklichung dieses Ziels noch nicht gelungen ist, sollten wir übergangsweise für die Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, einen existenzsichernden Mindestlohn, die Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung und die Abschaffung der Sanktionen im Bereich des Sozialgesetzbuches streiten.