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Anke Domscheit-Berg, Mitglied des Bundestages

Aktuelles aus dem Bundestag - Abgeordnete Anke Domscheit-Berg berichtet

Anke Domscheit-Berg

Der mühsame Kampf für ein schnelleres Netz

Im Internet mal schnell ein Kuchenrezept nachschlagen, per WhatsApp ein Bild schicken oder Geschenke online bestellen – völlig selbstverständlich im Jahr 2020.

So selbstverständlich das für die meisten von uns ist, so schwierig gestaltet sich die Lage für viele Menschen im ländlichen Raum: In ihrem Bestreben, das alte und im ländlichen Raum noch verbreitete ISDN-Netz durch die modernere IP-Technik zu ersetzen, schaltet die Telekom alle ISDN-Anschlüsse vier Monate nach einer Kündigungsbenachrichtigung ab. Bis zum Jahresende 2019 sollen alle Anschlüsse auf neue Technologien umgestellt sein. Das Abschalten der ISDN-Verbindung bedeutet aber, dass einige Betroffene nach der Abschaltung keinen Telefon- und Internetanschluss mehr haben oder nur auf dem Papier. Denn die Telekom bot ihnen Verträge an, die sie gar nicht umsetzen konnte.

Nachdem mich mehrere Beschwerden durch Betroffene aus Brandenburg und Umgebung erreichten, beantragte ich, dass sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Thema beschäftigt. In den beiden Sitzungen zu dem Thema wurde fraktionsübergreifend schnell klar, dass Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung und insbesondere der Bundesnetzagentur (BNetzA) besteht.

Die Bundesregierung schien jedoch einerseits ungenügend informiert und andererseits nicht gewillt, sich stärker zu engagieren. Die Haltung der BNetzA passte leider nicht zu ihrer Rolle als Verbraucherschutzbehörde. Weder wie viele Haushalte, noch wie viele kritische Stellen (Krankenhäuser, Polizei oder Feuerwehr) betroffen sind, wusste die BNetzA, versicherte aber, sich in wichtigen Fällen innerhalb von Stunden um eine Problemlösung zu bemühen.

Den Universaldienst mit Telefon- und Internetanschlüssen, den die Deutsche Telekom bereitstellt, sah sie dennoch nicht verletzt. Auf die Frage, ab wann denn ein Internetanschluss als »funktionaler Internetanschluss« im Sinne des Universaldienstes gilt, erfuhr ich, dass das im Telekommunikationsgesetz nicht klar geregelt ist und deshalb aktuell eine Geschwindigkeit von 56 Kb/s als »funktionaler Internetzugang« gilt. Das ist kaum zu glauben, denn 56 Kb/s waren vor über 20 Jahren Stand der Technik. Mit dieser Geschwindigkeit bräuchte man z. B. 19 Minuten, nur um die Startseite von bundestag.de aufzurufen und neun Minuten, um das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur zu laden. Das kann so natürlich nicht bleiben, deshalb wird dieses Thema auch in der nächsten Beiratssitzung der Bundesnetzagentur zur Sprache kommen. Wir bleiben dran.