9. Februar 2009

Kinderarmut durch Hartz IV

Michael Maurer, Stadtverordneter SVV Jüterbog

2005 wurden mit Einführung von Hartz IV die Regelsätze für Kinder von sieben bis siebzehn Jahren aus Armutsfamilien gekürzt. Weitgehend unbekannt ist, dass dieser Angriff auf das Existenzminimum von Familien mit Kindern schon der sechste innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ist. Alle diese Angriffe standen und stehen unter dem Motto, das Regelsatzniveau zu senken, um das Lohnniveau senken und darüber Renditen erhöhen zu können.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verlangt bis heute, dass „die Höhe des Regelsatz von Arbeitslosengeld II und die Höhe des Sozialgelds nach objektiven Kriterien festgelegt werden, um nicht … durch überhöhte Sozialtransfers die Aufnah­me von Beschäftigung vor allem für geringqualifizierte Arbeitslose unattraktiv zu machen …“ (Stellungnahme Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 16(11)1022 neu vom 13.06.2008, 5)
Unter objektiven Kriterien verstehen die Arbeitgeberverbände, dass die Verbrauchsausgaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) Grundlage für den „Existenz sichernden“ Bedarf sein müssen. Auch die Regelsätze von Kindern unter 15 (Sozialgeld) bzw. von Jugendlichen bis 18 müssen also so niedrig sein, dass der Bedarf einer Familie noch unterhalb von Löhnen für Geringqualifizierte liegt. Hieraus ergibt sich das massive Interesse an einer Senkung der Regel­sätze auch für Kinder.

Hier der Aufsatz von Prof. Rainer Roth zum Download als PDF

Die zentrale Frage welche die so genannten “Reformer”, zu welchen übrigens auch der heutige Kanzlerkandidat der SPD  Frank-Walter Steinmeier gehören, umtrieb, war und ist bis heute “Wie verschaffen wir den Mitgliedern der Arbeitgeber- und Industrieverbände niedrige Arbeitslöhne?“.

Eine einfache und logische Schlussfolgerung liefert das “Lohnabstandsgebot“. Es besagt das jemand der arbeitet mehr verdienen muss als jemand der Sozialhilfe bzw. Hartz IV bezieht. Diese Aussage wird von der gesamten Bevölkerung mitgetragen und wird selbst vom Dööfsten verstanden.

Um nun die Löhne senken zu können muss logischerweise zuvor der Regelsatz der Sozialhilfe gesenkt werden. Dumm nur das die Sozialhilfeempfänger Kinder haben. Aber das interessierte die “Reformer”, man verzeihe mir das Wort, einen Scheissdreck!
Niedrige Löhne sind für diese Damen und Herren ein höheres Gut als das Wohlergehen von Kindern.

Und genau das ist das zentrale Problem der “Reformer” (Lohnsenker) und scheinheiligen “Kinderfreunde”. Ob nun Arbeitnehmer oder Sozialhilfeempfänger, beide Personengruppen haben (leider leider) Kinder deren Bedürfnisse man nicht übergehen darf ohne eine moralische Entrüstung in der Gesellschaft hervorzurufen.

Dieses “moralische Kinderproblem” versuchte man nun dahingehend zu lösen indem man das uralte “Gut-Böse-Spielchen” inszenierte. Hier der “gute” Arbeitnehmer der bereit ist auch für einen niedrigen Lohn zu arbeiten, und dort der “böse“, faule und kriminelle Sozialhilfeempfänger der immer nur mehr Geld und den “Steuerzahler” bescheissen will.

Dieses “Spielchen” kam zunächst in der Bevölkerung gut an, schließlich kennt jeder in seiner unmittelbaren Umgebung einen “Assi”, und das “Kinderproblem” wurde in der öffentlichen Wahrnehmung ganz nach hinten verschoben zugunsten eines öffentlichen Stiefeltretens nach den Empfängern von Sozialleistungen. Zumindest für eine gewisse Zeit. Bis auch der “gute” Teil der Bevölkerung, sprich der Arbeitnehmer, merkte was da gespielt wurde, denn seine Löhne näherten sich unaufhaltsam in Richtung Sozialleistungen.

Für mich jedenfalls wird hier der Kampf für Armutslöhne (”Hauptsache Arbeit”) zugunsten der Arbeitgeber- und Industrieverbände, auf dem Rücken der Kinder, sowohl der Sozialleistungsempfänger als auch der Kinder von Hungerlöhnern, auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.
Renditeerwartungen und Kindeswohl vereinbaren sich nicht!

Michael Maurer
Stadtverordneter SVV Jüterbog

Weitere Informationen: Kinderarmut durch Hartz IV